Es existiert ein Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz (Nr. 43). Auf Anfrage können wir Ihnen weitere Objektunterlagen und einen virtuellen 360 Grad Rundgang, ergänzend zum Exposé, zur Verfügung stellen. Letztgenanntes empfehlen wir Ihnen VOR Vereinbarung eines Besichtigungstermins durchzuführen und sich vor Ort einen ersten Eindruck zu verschaffen. Die Eintragungen im Grundbuch (Abteilung II: Kanal-, Wege-, Kabelrechte, Immissionsschadenverzicht) müssen übernommen werden. Erschließungsbeiträge zur Eibergerstraße können noch erhoben werden. Eine Bauakteneinsicht beim Technischen Rathaus der Stadt Bochum steht noch aus. Aus diesem Grund kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr übernommen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.