Dieses historisch anmutende Haus ist etwas ganz Besonderes. Erbaut wurde die Immobilie um 1911 in zweiter Baureihe im Schatten von St. Martinus in Alt-Richterich.
Der Reiz liegt zum einen in den erst kürzlich neugestalteten und umfassend modernisierten Wohnräumen. Zum anderen bietet dieses Haus große Flächen, die als Ausbaureserve, zu einer eventuellen gewerblichen Nutzung oder einfach nur als riesiger Stauraum dienen.
Die umfassende Modernisierung der Wohnräume im ersten Obergeschoss fand im Jahr 2020 statt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden u.a. die Fenster und Stromleitungen ausgetauscht, das Badezimmer erneuert und eine moderne Einbauküche eingebaut.
Die Wohnfläche von knapp 100 m² verteilt sich derzeit auf zwei Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, ein separates Esszimmer, eine Diele (als Büro genutzt), sowie die Küche und das moderne Tageslichtbad.
Das Erdgeschoss misst ca. 120 m². Besonders interessant ist hier der rund 70 m² große Lagerraum, in dem früher eine Bäckerei untergebracht war. Hieran schließen sich mehrere kleinere Räume und ein WC an.
Das Dachgeschoss bietet weitere ca. 90 m² und eine Deckenhöhe von über drei Metern.
Ergänzt werden all diese Flächen durch drei Garagen und einen ebenfalls großzügig zugeschnittenen Garten.
Die Immobilie wird bei Verkauf vollständig bezugsfrei übergeben.
Die Nutzflächen, das Dachgeschoss und die drei Garagen müssen bei Bedarf entsprechend modernisiert und hergerichtet werden. Dies wurde bei der Ermittlung dieses attraktiven Kaufpreises bereits berücksichtigt.
Hinweis:
Das Grundstück wurde in Wohneigentum aufgeteilt; somit gleicht das Haus juristisch einer Eigentumswohnung (der Miteigentumsanteil beträgt 62%). Im Vorderhaus befinden sich eine Wohnung und ein Ladenlokal.
Die zuvor angegeben Nutzflächen dienen derzeit als Abstellflächen.
Allerdings empfehlen sich Räumlichkeiten zur Umgestaltung in einen
Gewerbebetrieb (z.B. Fahrschule, Tanzstudio, Antiquitätenhandel, etc.)
Die Anfrage und Genehmigung einer Nutzungsänderung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine Garantie der möglichen Umwandlung wird vom Verkäufer nicht übernommen. Gleiches gilt für den Ausbau des Dachgeschosses.