Diese Immobilie wird im digitalen Angebotsverfahren angeboten. Der angegebene Kaufpreis ist daher als Mindestgebot zu verstehen. Sofern Sie sich für die Immobilie und die Teilnahme am Angebotsverfahren
interessieren, erhalten Sie nach Vorstellung und Besichtigung des Objektes von Ihrem zuständigen Immobilienberater den Zugang zum Portal. Das Verfahren läuft bis zu einem im Vorfeld festgesetzten Zeitpunkt und verlängert sich danach solange, bis keine Gebote mehr abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass das Angebotsverfahren für alle Beteiligten unverbindlich ist.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Objekt an den Meistbietenden zu verkaufen. Ebenso wenig sind Sie im Falle der Abgabe des Meistgebotes verpflichtet, die Immobilie zu erwerben. Die Maklercourtage wird auf Grundlage des beurkundeten Kaufpreises berechnet und ist ortsüblich.
Den genauen Ablauf des Angebots- und anschließenden Auswahlverfahrens erklärt Ihnen Ihr Immobilienberater.