Drei Flurstücke (3960 m², 3900 m² und 4.140 m²) befinden sich aktuell im Außenbereich der Stadt Hettstedt, sind also nach § 35 BauGB zu bewerten (Erschließung nicht gesichert, Straße kann nicht verbreitert werden wegen Sicherung eines Fließgewässers, sollte Baurecht im Sinne 34 BauGB angestrebt werden, könnte bspw. finanziert durch Investoren