Das Baugebiet mit mindestens 13 neuen Wohnbaugrundstücken grenzt an einen gewachsenen Mischstandort mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, sowie der Modellbahnanlage einerseits und Landwirtschaftsflächen andererseits. Am Stadtrand gelegen mit direkter Naturanbindung.
Die Flächen sind frei von einem Altlastenverdacht. Ausgewiesen werden ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) und ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO).